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   BVerwG, 23.03.2000 - 5 C 25.99   

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BVerwG, 23.03.2000 - 5 C 25.99 (https://dejure.org/2000,1293)
BVerwG, Entscheidung vom 23.03.2000 - 5 C 25.99 (https://dejure.org/2000,1293)
BVerwG, Entscheidung vom 23. März 2000 - 5 C 25.99 (https://dejure.org/2000,1293)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    BVFG n. F. § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; VwGO § 86 Abs. 1, § 108 Abs. 1
    Spätaussiedlerin aus der früheren Sowjetunion - Aufnahmebescheid, - Angabe einer nichtdeutschen Nationalität bei Ausstellung des ersten sowjetischen Inlandspasses, - mehrfacher Wechsel der äußeren Bekenntniserklärung; Wahrunterstellung, keine - entscheidungserheblicher ...

  • Wolters Kluwer

    Spätaussiedlerin aus der früheren Sowjetunion - Aufnahmebescheid - Angabe einer nichtdeutschen Nationalität bei Ausstellung des ersten sowjetischen Inlandspasses - Mehrfacher Wechsel der äußeren Bekenntniserklärung Wahrunterstellung - Entscheidungserhebliche Tatsachen im ...

  • Judicialis

    BVFG n.F. § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; VwGO § 86 Abs. 1; ; VwGO § 108 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertriebenenrecht - Spätaussiedlerin aus der früheren Sowjetunion - Aufnahmebescheid - Angabe einer nichtdeutschen Nationalität bei Ausstellung des ersten sowjetischen Inlandspasses - mehrfacher Wechsel der äußeren Bekenntniserklärung Wahrunterstellung, keine - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2000, 1533
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94

    Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung -

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2000 - 5 C 25.99
    Die Erwägungen, mit denen das Berufungsgericht den von der Klägerin geltend gemachten Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides nach den §§ 26, 27 Abs. 1 Satz 1 BVFG in der hier maßgeblichen Fassung des Art. 1 Nr. 25 und 26 des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes (vgl. dazu BVerwGE 99, 133 ) verneint hat, stehen mit Bundesrecht nicht in vollem Umfang in Einklang.

    Um gleichwohl einer nach Ablegung eines Bekenntnisses zu einem bestimmten Volkstum abgegebenen äußeren Erklärung, nunmehr einem anderen Volkstum zuzugehören, Bekenntnischarakter beimessen zu können, bedarf es deshalb des Nachweises weiterer äußerer Tatsachen, die einen Bewußtseinswandel erkennen lassen (BVerwGE 99, 133 ; 102, 214 ; 105, 60 ).

  • BVerwG, 12.11.1996 - 9 C 8.96

    Vertriebenenrecht - Verhältnis der Bestätigungsmerkmale Sprache, Erziehung,

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2000 - 5 C 25.99
    Um gleichwohl einer nach Ablegung eines Bekenntnisses zu einem bestimmten Volkstum abgegebenen äußeren Erklärung, nunmehr einem anderen Volkstum zuzugehören, Bekenntnischarakter beimessen zu können, bedarf es deshalb des Nachweises weiterer äußerer Tatsachen, die einen Bewußtseinswandel erkennen lassen (BVerwGE 99, 133 ; 102, 214 ; 105, 60 ).

    Bei einer solchen ersten Bekenntniserklärung ist in der Regel ohne Prüfung der Motive, die zur Abgabe der Erklärung geführt haben, davon auszugehen, daß dem äußeren Erklärungsinhalt auch - wie es der Bekenntnisbegriff verlangt - ein entsprechendes inneres Bewußtsein zugrunde gelegen hat (vgl. BVerwGE 92, 70 ; 101, 205 ; 102, 214 ).

  • BVerwG, 13.06.1995 - 9 C 392.94

    Sowjetunion - Inlandspässe - Nationalitäteneintrag - Spätgeborene -

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2000 - 5 C 25.99
    Volkszählungen haben in der früheren Sowjetunion 1979 und 1989 stattgefunden (vgl. BVerwGE 98, 367 ).
  • BVerwG, 17.06.1997 - 9 C 10.96

    Antrag auf Erteilung eines Aufnahmebescheids bzw. auf Einbeziehung in einen

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2000 - 5 C 25.99
    Um gleichwohl einer nach Ablegung eines Bekenntnisses zu einem bestimmten Volkstum abgegebenen äußeren Erklärung, nunmehr einem anderen Volkstum zuzugehören, Bekenntnischarakter beimessen zu können, bedarf es deshalb des Nachweises weiterer äußerer Tatsachen, die einen Bewußtseinswandel erkennen lassen (BVerwGE 99, 133 ; 102, 214 ; 105, 60 ).
  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 47.85

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2000 - 5 C 25.99
    Für eine Wahrunterstellung entscheidungserheblicher Tatsachen ist im Verwaltungsprozeß - anders als im Strafprozeß (§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO) - regelmäßig kein Raum, weil sich hier stets mindestens zwei Parteien gegenüberstehen und eine das Ergebnis des Rechtsstreits beeinflussende Wahrunterstellung zugunsten einer Partei sich in aller Regel zu Lasten der anderen Partei auswirken würde (BVerwGE 77, 150 ).
  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 25.92

    Deutsche Staatsangehörigkeit - Verlassen des Vertreibungsgebietes

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2000 - 5 C 25.99
    Bei einer solchen ersten Bekenntniserklärung ist in der Regel ohne Prüfung der Motive, die zur Abgabe der Erklärung geführt haben, davon auszugehen, daß dem äußeren Erklärungsinhalt auch - wie es der Bekenntnisbegriff verlangt - ein entsprechendes inneres Bewußtsein zugrunde gelegen hat (vgl. BVerwGE 92, 70 ; 101, 205 ; 102, 214 ).
  • BVerwG, 17.01.1990 - 9 C 39.89

    Der Begriff der politischen Verfolgung - Politische Verfolgung wegen

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2000 - 5 C 25.99
    Nachdem sich im Revisionsverfahren herausgestellt hat, daß im Gegensatz zur Rechtsauffassung des Berufungsgerichts der als wahr unterstellte Sachverhalt sehr wohl entscheidungserheblich ist, kann eine revisionsgerichtliche Entscheidung auf die Wahrunterstellung nicht gestützt werden (BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1990 - BVerwG 9 C 39.89 - ).
  • BVerwG, 04.06.1996 - 9 C 110.95

    Vertriebenenrecht: Bekenntnis zum deutschen Volkstum, Umsiedlung und

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2000 - 5 C 25.99
    Bei einer solchen ersten Bekenntniserklärung ist in der Regel ohne Prüfung der Motive, die zur Abgabe der Erklärung geführt haben, davon auszugehen, daß dem äußeren Erklärungsinhalt auch - wie es der Bekenntnisbegriff verlangt - ein entsprechendes inneres Bewußtsein zugrunde gelegen hat (vgl. BVerwGE 92, 70 ; 101, 205 ; 102, 214 ).
  • BVerwG, 04.06.1996 - 9 C 129.95

    Vertriebenenrecht: Bekenntnis zum deutschen Volkstum, Umsiedlung und

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2000 - 5 C 25.99
    Allerdings ist durch die nachträgliche Wahl des russischen Nationalitäteneintrags der nach außen hervorgetretene Teil des Bekenntnisses zum deutschen Volkstum zurückgenommen worden (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1996 - BVerwG 9 C 129.95 - ).
  • BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 5.20

    Kenntnisse der deutschen Sprache bewirken für sich allein kein Abrücken von einem

    Um gleichwohl einem trotz Ablegung eines Bekenntnisses zu einem bestimmten Volkstum ergriffenen Verhalten einen Bekenntnischarakter für ein anderes Volkstum beimessen zu können, bedarf es daher weiterer äußerer Tatsachen, die einen Bewusstseinswandel erkennen lassen (BVerwG, Urteil vom 23. März 2000 - 5 C 25.99 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 92 S. 2).
  • BVerwG, 30.10.2002 - 5 B 231.02

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Durch Urteil vom 23. März 2000 - BVerwG 5 C 25.99 - hat das Bundesverwaltungsgericht das erste Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen; zur Begründung ist im Wesentlichen ausgeführt: Die Grundsätze zum sog. Bekenntniswandel gälten nur dann, wenn die Erklärung, sich mit einer nichtdeutschen Nationalität im ersten Inlandspass eintragen zu wollen, die erstmalige Ablegung eines Volkstumsbekenntnisses gewesen sei.

    Der Aufklärungsbedarf zur Frage, ob die Klägerin tatsächlich vor dem Antrag, der im Jahre 1978 zum Nationalitäteneintrag "russisch" bereits einen weiteren, dann nicht mehr auffindbaren Antrag, in dem sie sich zur deutschen Nationalität bekannt hatte, gestellt hatte, war jedenfalls nach dem zurückverweisenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. März 2000 - BVerwG 5 C 25.99 - für die Klägerin erkennbar; er ist durch den Beschluss nach § 130 a VwGO des Berufungsgerichts vom 22. Mai 2001 unterstrichen worden.

    Da bereits das Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom 11. Oktober 1995 nach eingehender Anhörung der Klägerin hinsichtlich des vom Berufungsgericht im ersten Berufungsurteil als wahr unterstellten, nunmehr entscheidungserheblich gewordenen Vorbringens zu dem ersten Formularantrag nicht die erforderliche Überzeugung davon gewonnen hatte, dass die Klägerin tatsächlich - wie von ihr vorgetragen - bei der Beantragung ihres ersten Inlandspasses in einem ersten Antragsformular ihre Nationalität mit "Deutsche" angegeben hatte, und diese Würdigung auf im Kern dieselben Erwägungen und Widersprüche gestützt, die nunmehr auch das Berufungsgericht herangezogen hat, hatte die Klägerin auch ohne die Anordnung des persönlichen Erscheinens Anlass und hinreichend Gelegenheit, sich zu dieser nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. März 2000 - BVerwG 5 C 25.99 - erkennbar entscheidungserheblichen, aufklärungsbedürftigen Frage (einschließlich der gegen die Glaubhaftigkeit ihrer Angaben sprechenden Umstände) zu äußern; durch die berufungsgerichtliche Bestätigung der Beweiswürdigung durch das Verwaltungsgericht zu dem im ersten Berufungsurteil lediglich als wahr unterstellten Vorbringen kann die Klägerin auch schlechthin nicht überrascht worden sein.

  • BVerwG, 20.12.2010 - 5 B 38.10

    Verfahrensfehler; Ablehnung eines Beweisantrags und rechtliches Gehör

    2.1 Soweit die Beschwerde eine Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. März 2000 - BVerwG 5 C 25.99 - sowie "von den Urteilen BVerwGE 99, 133; 102, 214; 105, 60 ff." rügt, genügt sie bereits nicht den Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge.
  • BVerwG, 10.09.2001 - 5 B 17.01

    Erfordernis einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung als

    Es trifft deshalb auch nicht zu, dass - wie die Beschwerde vorträgt - im vorliegenden Fall die gleiche Situation anzunehmen sei, wie sie im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. März 2000 - BVerwG 5 C 25.99 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 92) festgestellt worden sei.

    Soweit die Beschwerde eine Divergenz zum Urteil des Senats vom 23. März 2000 - BVerwG 5 C 25.99 - (a.a.O.) behauptet, übersieht sie, dass die dortige Entscheidung zu einer Fallgestaltung erging, in der die erstmalige Ablegung eines Volkstumsbekenntnisses in der Abgabe des unterschriebenen Formularantrags bei der Passbehörde bestand.

  • BVerwG, 18.09.2002 - 5 B 7.02

    Der Eintragung im Inlandspass vorausgehende Angabe einer anderen als der

    Die von der Klägerin zu 1 unterschriebene Forma Nr. 1 enthielt die nach dem Passrecht der früheren Sowjetunion gegenüber der Passbehörde abzugebende Nationalitätenerklärung und lag damit nicht "im Vorfeld der Formularabgabe", sondern war notwendiger Bestandteil des Erklärungsvorganges selbst, der mit der Abgabe des unterschriebenen Formularantrages bei der Behörde abgeschlossen war (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23. März 2000 - BVerwG 5 C 25.99 - ; Beschluss vom 10. September 2001 - BVerwG 5 B 17.01 -).

    Eine Divergenz zu den beiden von der Beschwerde angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 10. September 2001 - BVerwG 5 B 17.01 - sowie Urteil vom 23. März 2000 - BVerwG 5 C 25.99, a.a.O. -) liegt nicht vor, denn die Vorinstanz ist bei der Bewertung des Erklärungsverhaltens der Klägerin zu 1 nicht von einer Äußerung "im Vorfeld" der Erklärung ausgegangen, sondern hat die Unterschrift der Klägerin unter der von der Mutter ausgefüllten Forma Nr. 1 in Verbindung mit der Überlassung des Dokuments an die Mutter als Botin als maßgebliche Bekenntniserklärung angesehen und einen möglichen Willen der Klägerin, die Erklärung nicht mehr gelten zu lassen, mangels einer auf die Verhinderung der Übergabe der unterschriebenen Forma an die Passbehörde als unerheblich angesehen.

  • BVerwG, 26.04.2006 - 5 B 79.05

    Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage, ob eine

    Eine Divergenz zu den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. März 2000 - BVerwG 5 C 25.99 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 92) und 13. November 2003 - BVerwG 5 C 14.03 und 5 C 40.03 - (a.a.O.) ist nicht dargelegt.

    Die Beschwerde meint, bei Anwendung der Maßstäbe des Urteils vom 23. März 2000 - BVerwG 5 C 25.99 - (a.a.O.) zu den Anforderungen an ein Bekenntnis bei mehrfachem Wechsel der äußeren Bekenntniserklärung sei in dem Nationalitätenwechsel im Jahre 1960 kein Bekenntnis des Klägers zu sehen, da der hierfür notwenige innere Bewusstseinswandel fehle und es sich um ein punktuelles Ereignis handele, wobei der Kläger das Vorgehen Dritter nur hingenommen habe.

  • BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 37.99

    Bestätigende Merkmale wie Sprache, Erziehung, Kultur; Sprache als bestätigendes

    Nachdem sich im Revisionsverfahren herausgestellt hat, dass im Gegensatz zur Rechtsauffassung des Berufungsgerichts der als wahr unterstellte Sachverhalt sehr wohl entscheidungserheblich ist, kann eine revisionsgerichtliche Entscheidung auf die Wahrunterstellung nicht gestützt werden (BVerwG, Urteile vom 17. Januar 1990 - BVerwG 9 C 39.89 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 122 S. 208 = NVwZ-RR 1990, 510 und vom 23. März 2000 - BVerwG 5 C 25.99 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 92 = DVBl 2000, 1533).
  • BVerwG, 10.09.2001 - 5 PKH 10.01

    Erfordernis einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung als

    Es trifft deshalb auch nicht zu, dass - wie die Beschwerde vorträgt - im vorliegenden Fall die gleiche Situation anzunehmen sei, wie sie im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. März 2000 - BVerwG 5 C 25.99 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 92) festgestellt worden sei.

    Soweit die Beschwerde eine Divergenz zum Urteil des Senats vom 23. März 2000 - BVerwG 5 C 25.99 - (a.a.O.) behauptet, übersieht sie, dass die dortige Entscheidung zu einer Fallgestaltung erging, in der die erstmalige Ablegung eines Volkstumsbekenntnisses in der Abgabe des unterschriebenen Formularantrags bei der Passbehörde bestand.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2006 - 12 A 287/05
    - 5 C 25.99 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 92.

    Zu den Anforderungen an ein Bekenntnis auf vergleichbare Weise vgl. BVerwG, Urteil vom 13. November 2003 - 5 C 41.03 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 104; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 23. März 2000 - 5 C 25.99 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 92 = DVBl 2000, 1533, wonach in der wenige Tage nach Abgabe einer mit der Angabe der deutschen Nationalität versehenen Forma Nr. 1 erfolgten, auf die Einwirkung der Mutter zurückzuführenden Wahl des nichtdeutschen Nationalitäteneintrags die Rücknahme des nach außen hervorgetretenen Teils des Bekenntnisses zu deutschen Volkstum liegt und deshalb vergleichbare (äußere) Bekenntniserklärungen erforderlich sind, um weiterhin ein Bekenntnis zu deutschen Volkstum annehmen zu können.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2006 - 12 A 284/05
    - 5 C 25.99 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 92.

    Zu den Anforderungen an ein Bekenntnis auf vergleichbare Weise vgl. BVerwG, Urteil vom 13. November 2003 - 5 C 41.03 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 104; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 23. März 2000 - 5 C 25.99 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 92 = DVBl 2000, 1533, wonach in der wenige Tage nach Abgabe einer mit der Angabe der deutschen Nationalität versehenen Forma Nr. 1 erfolgten, auf die Einwirkung der Mutter zurückzuführenden Wahl des nichtdeutschen Nationalitäteneintrags die Rücknahme des nach außen hervorgetretenen Teils des Bekenntnisses zu deutschen Volkstum liegt und deshalb vergleichbare (äußere) Bekenntniserklärungen erforderlich sind, um weiterhin ein Bekenntnis zu deutschen Volkstum annehmen zu können.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2011 - 12 A 1878/09

    Erteilung eines Aufnahmebescheids an einen in der russischen Föderation Geborenen

  • BVerwG, 21.12.2010 - 5 B 39.10

    Darlegungsanforderungen an die Rüge eines Verfahrensmangels im Falle der

  • BVerwG, 07.03.2002 - 5 B 60.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 28.02.2019 - 1 B 20.19

    Darlegung einer Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung; Darlegung eines

  • VGH Bayern, 08.12.2017 - 11 ZB 17.31712

    Anforderungen an die Ablehnung von Beweisanträgen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2021 - 11 A 1665/17

    Anspruch auf Aufnahmebescheid als Spätaussiedlerin infolge Härtefalls durch

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2005 - 11 B 4.05

    Anspruch auf Erteilung einer Bescheinigung für Spätaussiedler; Durchgängiges

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2004 - 2 A 4321/01

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides; Bestätigung eines Bekenntnisses

  • BVerwG, 27.12.2001 - 5 B 20.01

    Revisionsrechtliche Klärungsbedürftigkeit der Anwendbarkeit des § 1 Abs. 2 Nr. 2

  • VG Aachen, 03.02.2004 - 2 K 71/02
  • BVerwG, 07.05.2001 - 5 B 91.00

    Auslegung der Bekenntniserklärung bei der Beantragung eines Passes - Unterschied

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2001 - 2 A 1033/01

    Deutsche Volkszugehörigkeit wegen der Bekennung zum deutschen Volkstum in seiner

  • BVerwG, 25.04.2000 - 5 B 3.00

    Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Frage, wann eine Erklärung als

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2004 - 2 A 1965/03

    Erteilung eines Aufnahmebescheides gem. § 27 Abs. 1 S. 1 Bundesvertriebenengesetz

  • BVerwG, 27.12.2001 - 5 PKH 11.01

    Revisionsrechtliche Klärungsbedürftigkeit der Anwendbarkeit des § 1 Abs. 2 Nr. 2

  • VG Köln, 07.06.2022 - 7 K 4599/19
  • VG Köln, 10.11.2021 - 7 K 430/19
  • VG Köln, 01.09.2017 - 7 K 2744/16
  • BVerwG, 20.02.2002 - 5 B 104.01

    Anspruch auf Erteilung einer Spätaussiedlerbescheinigung aus eigenem Recht -

  • BVerwG, 28.04.2000 - 5 B 4.00

    Erteilung eines Aufnahmebescheides, wenn Deutsch weder die Muttersprache noch die

  • VG Köln, 12.10.2021 - 7 K 304/20
  • VG Köln, 07.07.2021 - 10 K 7492/18
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2005 - 12 A 3808/04

    Anforderungen an ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2003 - 2 A 4168/01

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides; Bestätigung eines Bekenntnisses

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2006 - 12 A 1458/05
  • VG Köln, 28.05.2002 - 2 K 4320/99
  • VG Köln, 29.10.2019 - 7 K 15220/17
  • VG Köln, 07.12.2001 - 19 K 10165/97
  • VG Köln, 10.07.2023 - 7 K 2013/19
  • VG Köln, 14.12.2021 - 7 K 2569/20
  • VG Köln, 07.12.2004 - 19 K 3460/01
  • VG Köln, 06.09.2022 - 7 K 7120/20
  • VG Köln, 03.05.2022 - 7 K 6814/20
  • VG Köln, 12.10.2021 - 7 K 6378/20
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